Montag bis Freitag: 7.00 bis 20.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 16.00 Uhr
(6 ct/Anruf aus dem deutschen Festnetz; max. 42 ct/min aus den deutschen Mobilfunknetzen)
Die Aufgaben des Netzbetreibers gemäß den Vorschriften und Richtlinien des Energiewirtschaftsgesetzes (Unbundling) nimmt seit Oktober 2005 die Rheinische Netzgesellschaft mbH (RNG) als Beteiligungsgesellschaft der RheinEnergie wahr. Wie andere Netzbetreiber trägt die RNG die Verantwortung dafür, Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben. Als Netzbetreiber kann die RNG andere Unternehmen damit beauftragen, das operative Geschäft auf diesem Feld wahrzunehmen (sogenannter Asset und Shared Service).
Die RNG steht interessierten Unternehmen für eine Beteiligung offen.
Die RNG konzentriert sich auf die wesentlichen, aus den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den Unbundling-Vorschriften resultierenden Anforderungen. Dazu gehören:
Asset und Shared Service erfolgen durch das Energieversorgungsunternehmen. So ist etwa die operative Betriebsführung über separate Dienstleisterverträge sichergestellt; ebenso Kundenbetreuung, Ablesung und Abrechung.
Der Vorteil dieses Modells eines gemeinsamen Netzbetreibers für mehrere Gesellschaften liegt auf der Hand: Die durch die Unbundling-Vorschriften erforderlichen Maßnahmen lassen sich durch gemeinsames Handeln wesentlich kostengünstiger darstellen.
Es ist sichergestellt, dass die Vorschriften des EnWG strikt eingehalten werden. So erfolgt seitens der Gesellschafter/Anteilseigner kein Eingriff in den laufenden Betrieb des Netzbetreibers, und es gibt ein striktes organisatorisches und informatorisches Unbundling.
Informationen zum Netzanschluss